Geschmacksmusterrecht

Entscheidende Faktoren für einen Markterfolg können das Design eines Produkts sein. Auch ein Design kann ein bedeutender Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens sein und gehört zum geistigen Eigentum oder auf Englisch: dem intellectual property. Es schützt die Farb- und Formgebung Ihres Erzeugnisses. Es können dreidimensionale Gegenstände wie Möbel, Spielzeug, Gebrauchsgegenstände oder zweidimensionale Muster wie Logos, Stoffe, Tapeten, Grafiken geschützt werden.

Das Geschmacksmuster gibt das Recht anderen zu verbieten das gleiche Design ohne Ihre Zustimmung zu benützen. Das Verbietungsrecht umfasst die Herstellung, das Anbieten, die Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr des geschützten Designs.

Der Geschmacksmusterschutz wird für fünf Jahre erteilt und ist maximal fünf mal um fünf Jahre, also 25 Jahre insgesamt, verlängerbar.

Das deutsche Geschmacksmuster gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland, für internationale Geschmacksmuster gibt folgende Möglichkeiten:

  • das Gemeinschaftsgeschmacksmuster,
  • ein internationales Geschmacksmuster oder
  • nationale Geschmacksmuster in ausländischen Staaten.