EU-Marke

Gemeinschaftsmarke

Durch eine einzige Anmeldung kann mit einer Gemeinschaftsmarke ein einheitlicher Schutz für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erlangt werden. Für die Eintragung ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien, verantwortlich. Wird die Marke in einem Land zurückgewiesen, verfällt sie für alle Länder. Die Schutzdauer der Gemeinschaftsmarke beträgt zehn Jahre und ist beliebig oft verlängerbar. Innerhalb einer dreimonatigen Frist ist ein Widerspruch gegen die europäische Markenanmeldung möglich.