Markenrecht

Markenanmeldung in Deutschland

Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens können durch Marken gekennzeichnet werden. Sie gehören auch zum geistigen Eigentum und somit Qualität eines Unternehmens. Sie können einen Vermögenswert Ihres Unternehmens darstellen. Als Marke können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, akustische Signale oder dreidimensionale Formen geschützt werden.

Eine Marke dient zur Kennzeichnung von Waren- und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Marken müssen geeignet sein Waren- und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet und auf absolute Schutzhindernisse geprüft. Beispielsweise darf eine Marke nicht beschreibend für die Waren- und Dienstleistungen sein. Nach positivem Prüfungsergebnis wird die Marke in das Register eingetragen. Es schließt sich eine Widerspruchsfrist von drei Monaten an. Für einen effektiven Markenschutz sollte deshalb eine Markenüberwachung eingerichtet werden.

Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar, alle zehn Jahre wird eine Verlängerungsgebühr fällig.