Gebrauchsmusterrecht

Leichter und günstiger Schutz

Mit einem Gebrauchsmuster können technische Erfindungen einfach und kostengünstig für maximal elf Jahre gesichert werden. Ein Gebrauchsmuster ist ein schnell durchsetzbares Schutzrecht. Die sachlichen Schutzvoraussetzungen, die Neuheit und erfinderische Leistung werden nicht geprüft. Die Anmeldungsunterlagen werden mit einer kurzen Formalprüfung einfach registriert und zwischen drei und zwanzig Monaten nach dem Anmeldetag veröffentlicht.

Der Schutz eines Gebrauchsmuster gilt zunächst für drei Jahre durch Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren nach drei, sechs oder acht Jahren kann der Schutz verlängert werden. Das Gebrauchsmuster gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland, ein europäisches Gebrauchsmuster gibt es nicht. Bestimmte ausländische Staaten kennen ein Gebrauchsmuster. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich hierfür.