Internationale IR-Marke
Internationaler Markenschutz
Es ist möglich eine Marke in ein internationales Register nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) eintragen zu lassen. Innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der nationalen Marke kann die internationale Marke zur Registrierung beantragt werden.
Die Mitgliedsstaaten der IR-Marke nach dem MMA und dem PMMA sind zum Teil verschieden. Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt nach dem MMA 20 Jahre und nach dem PMMA 10 Jahre. Eine Verlängerung ist beliebig oft möglich.
Die IR-Marke ist in jedem der benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die Vertragsstaaten haben innerhalb eines Jahres beziehungsweise unter Umständen innerhalb 18 Monaten die Freiheit nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu versagen. Wird der Schutz erteilt, so hat der IR-Markeninhaber die gleichen Rechte wie ein nationaler Markeninhaber. Ein Markenschutz bleibt in allen gewählten Ländern bestehen, in denen die Marke nicht zurückgewiesen worden ist.